Trittschallverbesserung unter Fliesen- und Plattenbelägen
1. Trittschalldämmung unter Fliesen
Lärm beeinträchtigt die Gesundheit. Lärm verursacht Stress. Eine besondere Form des Lärms ist der Trittschall. Speziell bei Sanierungs- und Renovierungsprojekten liegt verstärkt ein Augenmerk auf entsprechenden Dämmmaßnahmen. Denn: Trittschall nervt! Jeder der einmal in einem Mehrfamilienhaus gewohnt hat, kennt die Problematik des Trittschalls nur zu gut. Da sitzt man selbst müde und abgeschlagen in seinem Wohnzimmer und der Nachbar obendrüber beginnt mit seiner Sportstunde auf dem Hometrainer. Oder man ist abends gerade eingeschlafen und das junge Pärchen von rechts oben kommt laut polternd die Treppe hoch. Und zu guter Letzt wirft dann die ältere Dame von nebenan auch noch die Waschmaschine an. Diese Vorfälle sind typische Beispiele aus dem alltäglichen Leben. Sie zeigen auf, dass hier nicht nur gesundheitliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern vielmehr Trittschall schnell zu einem Nachbarschaftskonflikt führen kann. Entsprechend sind besonders im Rahmen von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Bauherren, Planer und Handwerker gefordert, angemessene schallmindernde Maßnahmen einzuleiten. Vielfach stellt sich diese Aufgabe jedoch als äußerst problematisch dar, denn gerade beim Bauen im Bestand muss die bestehende Bausituation berücksichtigt werden.
2. Was ist Trittschall?
Schall kann man sich als Welle vorstellen, welche sich in einem Medium, wie beispielsweise Luft oder Beton, ausbreitet. Die an sich im Gleichgewicht liegenden Teilchen dieses Mediums werden bei der Ausbreitung des Schalls in Schwingungen versetzt. Die Frequenz des hörbaren Schalls liegt zwischen 20 Hertz und 20.000 Hertz. Trittschall bewegt sich dabei in einem Frequenzbereich von 50 Hertz bis 3.150 Hertz. Dabei umfasst der Begriff des Trittschalls nicht nur die Geräusche, die entstehen, wenn Personen einen Bodenbelag begehen, sondern auch solche, die aus dem Betrieb von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschinen) resultieren. Die Ausbreitung des Schalls findet im Wesentlichen über Bauteile, wie z. B. Betondecken statt und nur eingeschränkt über die Luft.
3. Wie funktioniert eine Trittschalldämmung?
Aufgabe einer Trittschalldämmung ist es, diese Schwingungen zu dämpfen und ihre wellenförmige Ausbreitung zu unterbrechen. Das Dämmmaterial muss hierfür über eine gute Elastizität verfügen, durch die verhindert wird, dass das Material selbst schwingt. Entsprechend wird dann die Übertragung der Schwingungen reduziert bzw. komplett unterbrochen.
4. Der Wirkungsgrad einer Trittschalldämmung unter Fliesen und Platten in der Praxis
Der Wirkungsgrad einer Trittschalldämmmaßnahme ist wesentlich abhängig von den örtlichen konstruktiven Gegebenheiten an der Baustelle. Dabei ist zu beachten, dass die Laborprüfungen der Trittschalldämmsysteme, basierend auf den Vorgaben der DIN EN ISO 140-8, einen Aufbau des Systems auf einer Betonplatte von definierter Dicke (140 mm) vorsehen. Dieser Laboraufbau findet sich in den seltensten Fällen so unmittelbar auf der Baustelle wieder. Es ist vielmehr die Regel, dass konstruktiv auf einem Estrich oder vergleichbaren vorhandenem Boden aufgebaut wird, der schwimmend oder zumindest auf Trennlage auf einer Beton- oder Holzbalkendecke aufliegt. Insofern dürfen herstellerseitig angegebene Trittschallminderungswerte nicht als direkt übertragbare Baustellenwerte angesehen werden. Aufgrund des unterschiedlichen Aufbaus von Baustelle und Labor sind deutliche Unterschiede nicht ungewöhnlich. Der effektive Wirkungsgrad der Trittschalldämmung lässt sich auf der Baustelle letztlich nur durch eine Schallmessung ermitteln. Ein typischer, aber grundlegender Fehler ist es, Trittschallminderungsmaße verschiedener kombinierter Systeme zu addieren. Das ist aufgrund der speziellen physikalischen und mathematischen Gegebenheiten beim Thema Schall nicht korrekt. Ein System mit 16 dB Minderung bringt in der doppelten Verlegung keine 32 dB Minderung.
5. Grundlegende Normen und Richtlinien
Bauaufsichtliche Grundlage stellt die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ dar. Hierin werden Mindestanforderungen an den Schallschutz definiert, mit dem Ziel, Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden und unzumutbare Belästigungen auszuschließen. Trotz Einhaltung dieser Mindestanforderungen können aber immer noch Geräusche aus benachbarten Räumlichkeiten übertragen werden, was bedeutet, dass immer noch Belästigungen – wenn auch keine unzumutbaren – entstehen können. Im Rahmen des Beiblatts 2 zur DIN 4109 gibt es daher die Möglichkeit, erhöhte Anforderungen zu definieren und zu vereinbaren. Die großen Vorteile von Produkten, wie z.B. der Sopro TrittschallDämmPlatte TDP 565 liegen aber auf der Hand:
• Der Einbauaufwand ist gerade bei einer Maßnahme im Bestand deutlich geringer, da kein Estrich ausgebaut werden muss.
• Die zusätzliche Aufbauhöhe beträgt produktabhängig lediglich etwa 5 mm bis 10 mm.
• Es ist möglich, die Trittschalldämmplatten direkt auf kritischen Untergründen anzuwenden, wie beispielsweise auf Holz, auf rissigen Estrichen und Betonen oder ähnlichem.
• Gerade wenn man sich im Bereich der Altbausanierung und des Fachwerkbau bewegt, stellen solche Dämmmaßnahmen die oft einzige Möglichkeit dar, um einen akzeptablen Trittschallschutz unterhalb eines keramischen Belags zu bewerkstelligen.
• Bei vorhandenen Verbundestrichen oder Massivdecken (typische Ausführungsvariante im europäischen Ausland, wie in Frankreich, den Niederlanden oder den skandinavischen Ländern) stellen die oberflächenaufliegenden Trittschallmaßnahmen die einzige effektive Möglichkeit dar, eine Trittschallminderung zu erzielen.
6. Planerische Aspekte
Bei der Planung einer angemessenen und ausreichenden Trittschalldämmung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Einschränkend wirken bei der Planung einer solchen Maßnahme meist eine Reihe von technischen Rahmenbedingungen oder auch Kostenbudgets. So ist man beispielsweise oftmals damit konfrontiert, dass keine Komplettsanierungen durchgeführt werden (können), welche die Anordnung der Trittschalldämmung unterhalb des Estrichs ermöglichen. In vielen Fällen steht zudem oftmals keine oder eine nur unzureichende Aufbauhöhe zur Verfügung, um eine trittschalldämmende Maßnahme in Verbindung mit einem schwimmenden Estrich zu verwirklichen. Hieraus ergibt sich dann die Notwendigkeit der Anordnung der Trittschalldämmung auf der Oberfläche des vorhandenen Bodens, sowie bei Bauvorhaben, wie beispielweise in Fachwerkhäusern, in denen aus statischen Gründen der Einbau eines trittschalldämmenden Estrichaufbaus faktisch nicht möglich ist. Eine Alternative, um einen angemessenen Trittschallschutz sicherzustellen, bieten in diesen Fällen Trittschalldämmmaßnahmen, die direkt unterhalb des Fliesen- oder Plattenbelags auf dem Untergrund angeordnet werden können. In der Regel handelt es sich hierbei um sogenannte „Trittschalldämmplatten oder -matten“. Dabei ist die Leistungsfähigkeit dieser Produkte in Bezug auf die optimale Trittschallminderung nicht ganz so hoch, wie von Produkten, die unterhalb eines Estrichs zur Anwendung kommen. Dies liegt darin begründet, dass diese Systeme eine höhere dynamische Steifigkeit aufweisen müssen, um die nachfolgende Belegung mit Keramik oder Naturstein zu ermöglichen.
Wie lauten die Anforderungen seitens der DIN 4109 an den Trittschall bei Gebäudetrenndecken?
Einfamilien- und Reihenhaus Normaler Trittschallschutz ≤ 56 dB Erhöhter Trittschallschutz (wenn vereinbart) ≤ 46 dB
Mehrfamilienhaus
Normaler Trittschallschutz ≤ 53 dB
Erhöhter Trittschallschutz (wenn vereinbart) ≤ 46 dB
Treppenläufe ≤ 58 dB
Erhöhte Anforderungen Treppenläufe (wenn vereinbart) ≤ 46 dB
Büro- und Verwaltungsgebäude
Normaler Trittschallschutz ≤ 53 dB
Erhöhter Trittschallschutz (wenn vereinbart) ≤ 46 dB
7. Rechtliche Aspekte
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Trittschalldämmung vor allem dann gelegt werden, wenn weiche Oberbeläge – im extremsten Fall ein langfloriger Teppich - gegen harte, keramische Beläge, Bodenfliesen, Naturstein oder Feinsteinzeug ausgetauscht werden sollen. In einigen Fällen können hierbei später Beschwerden auftreten, wenn keine ausreichende Trittschalldämmung vorgesehen wurde. Speziell in Mehrfamilienhäusern endet dies häufig in langwierigen Gerichtsprozessen. In diesem Zusammenhang gilt es auf das Urteil VIII ZR 355/03 des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2004 zu verweisen, in welchem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass vermieterseitig durchgeführte bauliche Veränderungen an einem Gebäude, die zu Lärmemissionen führen können, den zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden Regeln der Technik entsprechen müssen. Insofern ist es falsch, grundsätzlich von einem Bestandsschutz auszugehen. Vielmehr muss gerade bei umfangreichen Renovierungsarbeiten der Schallschutz entsprechende Berücksichtigung finden. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen vertraglich festgehalten sind, ist dabei von dem normalen Trittschallschutz auszugehen (siehe hierzu DIN-Tabelle). Diverse Urteile verschiedener Oberlandesgerichte bestätigen vorgenanntes Urteil generell für Wohnflächen in Mehrparteienhäusern. Ganz klar wird im Urteil des OLG Düsseldorf 3 Wx 115/07 beispielsweise deutlich gemacht, dass der Austausch eines vorhandenen Teppichs gegen einen Parkettbelags nicht rechtens ist, wenn hierdurch die Trittschallbelastung benachbarter Wohnungen erheblich steigt. Dann wird die Sopro Trittschalldämmung von Nöten.
8. Ausführung
Im Grunde stellt der Einbau der Trittschalldämmplatten und -matten kein Problem dar. Der besondere Anspruch an die Ausführung solcher Arbeiten liegt darin, dass hier mit hoher Gründlichkeit und Sorgfalt gearbeitet werden muss. Schon kleine Unachtsamkeiten können die Wirkung der Trittschalldämmung massiv mindern. Auch minimale Schallbrücken können die Wirkung der Maßnahme zunichtemachen. Dabei bedeutet auch nur eine einzige Schallbrücke pro Bauteil eine Minderung von 3 bis 4 dB. Der Effekt kumuliert sich, wenn mehrere Schallbrücken vorhanden sind, bis hin zu dem Punkt, dass keine Trittschallminderung mehr feststellbar ist. Dem Verarbeiter muss dabei bewusst sein, dass schon ein Mörtelsteg von lediglich 2 mm Breite als Schallbrücke wirkt. Auch dem späteren Nutzer einer mit Trittschalldämmmaßnahmen hergestellten Bodenfläche müssen diese Aspekte bewusst gemacht werden. So wird z. B. die Wirkung der Dämmung ruiniert, wenn im Lauf der späteren Nutzung Möbelstücke oder ähnliches am Boden verdübelt werden und die Dämmung durchdringen. Solche Maßnahmen haben einen weitreichenden negativen Einfluss auf die Trittschalldämmung. Auch dem späteren Nutzer einer mit Trittschalldämmmaßnahmen hergestellten Bodenfläche müssen diese Aspekte bewusst gemacht werden. So wird z. B. die Wirkung der Dämmung ruiniert, wenn im Lauf der späteren Nutzung Möbelstücke oder ähnliches am Boden verdübelt werden und die Dämmung durchdringen. Solche Maßnahmen haben einen weitreichenden negativen Einfluss auf die Trittschalldämmung.
9. Fazit
Die Verbesserung der Trittschallsituation in einem bestehenden Gebäude ist auch mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen möglich. Dabei bedarf es zur Erzeugung eines ansprechenden Resultats einer sachgerechten Vorplanung und einer gründlichen Ausführung durch qualifizierte Fachbetriebe.
Autor: Thomas Ziegler | Diplom-Bauingenieur | Anwendungstechnikerder Sopro Bauchemie GmbH